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Oldtimer Versicherung Kilometerbegrenzung (Allgemeines)

verfasst von Klaus München(R) E-Mail, 05.12.2018, 08:34

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich immer. Aber es drohen je nach Bedingungen Vertragsstrafen und Nachzahlungen bei falschen Angaben der Jahresfahrleistung. Ob die dann von der Versicherung eingefordert werden....

Hier eine grobe Übersicht über km-Grenzen (bei den Anbietern bei denen keine Höchstfahrleistung dabeisteht muß auf der jeweiligen Webseite nachgeforscht werden ob sie nicht doch eine haben).
Versicherungsvergleich 2018

Wichtiger als die Jahresfahrleistung ist aber das ein Oldtimer meistens nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden darf - also keine beruflichen Fahrten und keine regelmäßigen Fahrten zur Arbeit. Ein Alltagsfahrzeug (auch ein privat genutztes Firmenfahrzeug) muß meistens nachgewiesen werden.
Bei jedem Schaden kommen falsche Angaben raus. Werkstätten werden genötigt den km-Stand anzugeben - auch schon bei Glasschäden!

Die Zielgruppe sind also ausschließlich Oldtimerbesitzer die ihre Oldtimer nur entsprechend der geforderten Angaben nutzen.
Deswegen sind diese Tarife so preiswert - auch schon ohne Schadenfreiheitsrabatt, ohne Rückstufung im Schadensfall, mit besserer Entschädigungssumme, besseren Deckungskonzepten.
Fällt man nicht in diese Zielgruppe, sollte man sein Auto anderweitig versichern - auch wenn man das, wenn es einen selber betrifft, nicht gerne hört. Versicherung ist kein Wunschkonzert. ;-)
Vermeidet in jedem Fall Ärger im Schadenfall.

BMW NK - QuattroPorte - der QP

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