Autor Thema: Italienblinker und TÜV  (Gelesen 2185 mal)

Offline Cab167

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Re: Italienblinker und TÜV
« Antwort #15 am: 27 Juli, 2026, 13:45 »
Hallo Jörg und alle anderen,


Ich bin kein Freund der KI - die erzählt immer mal wieder Mist.
Bei dem "Blinker" Thema ist es lt. KI in Italien anscheinend so gewesen:

Der Originaltext: Articolo 280 & Articolo 287

Im Articolo 280 (Caratteristiche dei dispositivi di segnalazione visiva e di illuminazione) war die Farbdefinition für die Fahrzeugfront unverrückbar festgelegt.
Im Absatz Lettera L heißt es im juristischen Original:
"Il colore deve essere bianco per la luce emessa in direzione anteriore (da 0° a 90° rispetto all'asse del veicolo) ed arancione in tutti gli altri casi...

"Übersetzung: „Die Farbe muss für das in vorderer Richtung (von 0° bis 90° zur Fahrzeugachse) ausgestrahlte Licht weiß sein, und orange in allen anderen Fällen...

“Ergänzt und präzisiert wurde dies für die Blinker im Articolo 287 (Indicatori di direzione – Caratteristiche):
"Gli indicatori di direzione anteriori devono emettere luce bianca lampeggiante in avanti e luce arancione lateralmente."

Übersetzung: „Die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach vorne weißes Blinklicht und nach der Seite oranges Licht abgeben.

“Warum bedeutete das "rein weiß von vorne"?

Der Codice della Strada teilte das Auto für die Nachtfahrt strikt in Planquadrate ein. Alles, was im Winkel von 0 bis 90 Grad
nach vorne strahlte, durfte laut Gesetz ausschließlich weiß sein (Ausnahme: Gelbes Nebellicht).

Scheinwerfer / Abblendlicht: Weiß.
Standlicht (Begrenzungsleuchten): Weiß.
Blinker nach vorne: Weiß.

Da jegliches orangefarbene Licht an der Fahrzeugfront im Abstrahlwinkel nach vorne verboten war, erzeugte ein Auto im Italien der
60er und frühen 70er Jahre nachts von vorne ein absolut homogenes, rein weißes Erscheinungsbild. Erst wenn man seitlich auf das Fahrzeug blickte
(Winkel über 90 Grad zur Achse), kam die geforderte orangefarbene Komponente des Blinkers zum Vorschein.

Diese strikte Trennung hielt sich in Italien bis zum Dekret vom 24. Februar 1977, mit dem Italien seine nationalen Vorschriften endgültig an die europäische EWG-Harmonisierung anpasste und orangefarbene Blinkergläser an der Front flächendeckend legalisierte.

In Deutschland ist es so:
In § 54 Absatz 3 StVZO ist die Lichtfarbe für Blinker unmissverständlich festgelegt:

„Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen
hell und dunkel blinken [...] Sie müssen gelbes Licht abgeben.“

Da die StVZO für Oldtimer, die nach Deutschland importiert werden, das gelbe Blinklicht zwingend vorschreibt, wird der Prüfer die
Hauptuntersuchung (HU) und das H-Gutachten mit weiß blinkenden Frontleuchten ablehnen - was er ja wohl gemacht hat.

BMW hat diese spezielle "Italien" Problem doch mit den 2 farbigen Blinkern ganz gut hinbekommen  ;)

Ich würde gelbe Birnchen reinmachen und gut is.

Gruß
Achim
...wenn ich Mercedes fahren möchte, ruf ich mir ein Taxi

Offline Wolfgang

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Re: Italienblinker und TÜV
« Antwort #16 am: 30 Juli, 2026, 12:17 »
Hallo Jörg,

ich fahre mit meinen Wagen immer zu einem Werkstatt-TÜV in eine kleine Werkstatt. Da kenne ich auch seit Jahren den Prüfer und weiß, an welchen Tagen der kommt. Der ist selber Oldie-Freund und hat Verständnis, die wichtigen Dinge zu prüfen und eben nicht so kleinlich zu sein.

Gibt's bei Euch keine kleinen Werkstätten, wo der TÜV hinkommt?

Viel Erfolg
Wolfgang

Offline sundw2002

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Re: Italienblinker und TÜV
« Antwort #17 am: 30 Juli, 2026, 13:55 »
#Jörg:
du wirst doch jemand kennen, der dir 2 Blinker leiht, oder? Was war denn mit den früheren TÜV- Terminen? Bezieh dich doch darauf. Oder frag den Vorbesitzer, wie er das gemacht hat. Man könnte auch das Leuchtmittel mit der geeigneten Farbe bearbeiten. Aber mit "der Prüfstelle diskutieren", wenn du nicht belegen kannst, daß die früheren Termine nie Grund zu einer diesbezüglichen Bemängelung geführt haben, würde ich kaum als zielführend einstufen. Andy hat doch auch eine oder zwei NK's, der hilft sicher.
VG Wolf
Hm, keine Antwort dazu von Jörg- eine Lösung wird wohl nicht angestrebt...?
VG Wolf
02 Fahrer seit 1979

Online Uli Horb a.N.

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Re: Italienblinker und TÜV
« Antwort #18 am: 31 Juli, 2026, 07:42 »
Naja Jörg ist auch häufig beruflich nicht zuhause.
Grüße
Uli

Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos. - Fangio