Hallo Jörg und alle anderen,
Ich bin kein Freund der KI - die erzählt immer mal wieder Mist.
Bei dem "Blinker" Thema ist es lt. KI in Italien anscheinend so gewesen:
Der Originaltext: Articolo 280 & Articolo 287
Im Articolo 280 (Caratteristiche dei dispositivi di segnalazione visiva e di illuminazione) war die Farbdefinition für die Fahrzeugfront unverrückbar festgelegt.
Im Absatz Lettera L heißt es im juristischen Original:
"Il colore deve essere bianco per la luce emessa in direzione anteriore (da 0° a 90° rispetto all'asse del veicolo) ed arancione in tutti gli altri casi...
"Übersetzung: „Die Farbe muss für das in vorderer Richtung (von 0° bis 90° zur Fahrzeugachse) ausgestrahlte Licht weiß sein, und orange in allen anderen Fällen...
“Ergänzt und präzisiert wurde dies für die Blinker im Articolo 287 (Indicatori di direzione – Caratteristiche):
"Gli indicatori di direzione anteriori devono emettere luce bianca lampeggiante in avanti e luce arancione lateralmente."
Übersetzung: „Die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach vorne weißes Blinklicht und nach der Seite oranges Licht abgeben.
“Warum bedeutete das "rein weiß von vorne"?
Der Codice della Strada teilte das Auto für die Nachtfahrt strikt in Planquadrate ein. Alles, was im Winkel von 0 bis 90 Grad
nach vorne strahlte, durfte laut Gesetz ausschließlich weiß sein (Ausnahme: Gelbes Nebellicht).
Scheinwerfer / Abblendlicht: Weiß.
Standlicht (Begrenzungsleuchten): Weiß.
Blinker nach vorne: Weiß.
Da jegliches orangefarbene Licht an der Fahrzeugfront im Abstrahlwinkel nach vorne verboten war, erzeugte ein Auto im Italien der
60er und frühen 70er Jahre nachts von vorne ein absolut homogenes, rein weißes Erscheinungsbild. Erst wenn man seitlich auf das Fahrzeug blickte
(Winkel über 90 Grad zur Achse), kam die geforderte orangefarbene Komponente des Blinkers zum Vorschein.
Diese strikte Trennung hielt sich in Italien bis zum Dekret vom 24. Februar 1977, mit dem Italien seine nationalen Vorschriften endgültig an die europäische EWG-Harmonisierung anpasste und orangefarbene Blinkergläser an der Front flächendeckend legalisierte.
In Deutschland ist es so:
In § 54 Absatz 3 StVZO ist die Lichtfarbe für Blinker unmissverständlich festgelegt:
„Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen
hell und dunkel blinken [...] Sie müssen gelbes Licht abgeben.“
Da die StVZO für Oldtimer, die nach Deutschland importiert werden, das gelbe Blinklicht zwingend vorschreibt, wird der Prüfer die
Hauptuntersuchung (HU) und das H-Gutachten mit weiß blinkenden Frontleuchten ablehnen - was er ja wohl gemacht hat.
BMW hat diese spezielle "Italien" Problem doch mit den 2 farbigen Blinkern ganz gut hinbekommen

Ich würde gelbe Birnchen reinmachen und gut is.
Gruß
Achim