Autor Thema: Verbreiterung nach Homologation 1550 Gruppe 2  (Gelesen 544 mal)

Offline TOM02_RACE

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Verbreiterung nach Homologation 1550 Gruppe 2
« am: 02 Januar, 2025, 14:57 »
Hallo zusammen

Ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Thomas, bin 50 Jahre alt und komme aus Österreich.

Ich habe mir vor einigen Monaten einen 2002 gekauft und möchte diesen bei historischen Rennen einsetzten.
Ich habe vor, das Auto nach Homologation 1550 Gruppe 2 aufzubauen, für die Kat. 1 bis 1970.
So, jetzt meine Fragen.
Welche Felgenbreite ist maximal erlaubt?  Im Homologationsblatt finde ich nur 7J Felgen, habe aber schon einige mit 8J und 9J Felgen gesehen.

Die nächste Frage bezieht sich auf die Verbreiterung. Es sind Kotflügelverbreiterungen aus GFK erlaubt ( Schweinebacken ). Im Homologationsblatt sind die Verbreiterungen, ähnlich Turbo, ungültig ( Bild ungültig ). Ich habe irgendwo im Forum gelesen, das laut Anhang J vor 1981 die Verbreiterung nicht homologiert waren. Heist das, das die Verbreiterung freigestellt ist und ich einfach nur die maximale Fahrzeugbreite einhalten muss ?
Danke im Voraus für Eure Hilfe
Thomas

Offline André

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Re: Verbreiterung nach Homologation 1550 Gruppe 2
« Antwort #1 am: 02 Januar, 2025, 17:59 »
Hallo Thomas,

ich hatte mich Mitte der 90er mal intensiv mit den Homologationsblättern beschäftigt.
Um einen Gruppe 2 02 nach Anhang J bis 71 aufzubauen.
Ich erinnere Verbreiterungen pro Seite 5cm und Felgen bis max. 9x13.

Aber das ist 25 Jahre her, könnte sich geändert haben (aber nicht das Homologationsblatt) und evtl. antwortet ja noch ein Kenner oder ein Teilnehmer der Rennsportszene.

Beste Grüße André
"Leidenschaft hat kein Verfallsdatum"