Hallo,
grundsätzlich gilt für alle Vergaser-Gutachten, was neulich für die Fahrwerke-Thematik erklärt wurde:
ALLE alten Gutachten sind nach den aktuellen EU-Vorschriften ungültig.
Bei Strichzwo.de gibt es ein solches altes A0 Gutachten Solex zum Download. Damit kann man zum TÜV fahren und absprechen, ob der TÜV auch historisch korrekt und H-konform alternativ Weber eintragen würde.
Wenn's letztlich daran scheitern würde könnte ich noch mit einer Briefkopie weiterhelfen, die um 1970 2x 40er Weber auf einem 1600 eingatragen hat.
Grundsätzlich: es sind alte Autos und wenn einem Prüfer, der sich für Klassiker erwärmen kann, ein stimmiges Auto und historisch passende Papiere angeboten werden, dann ist die Chance groß, dass er so etwas einträgt.
Gruß
Wolfgang