Autor Thema: Was kann man noch dafür verlangen bzw. begommen?  (Gelesen 2241 mal)

Offline Gerd

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Was kann man noch dafür verlangen bzw. begommen?
« am: 23 April, 2001, 20:37 »

Ich bin seit ca. 10 Jahren im Besitz eines BMW 2002 Targa.
Das Fahrzeug ist seit 1996 abgemeldet und befindet sich in einem Zustand in dem es sich nur noch als Teiletraeger bzw. zu einer komplett Restauration eignet.

Die Türen und Hardtop sind fast neuwertig.

Was kann man noch dafür verlangen>




Schöne Grüße aus Österreich

Offline Wolfgang

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Re: Was kann man noch dafür verlangen bzw. begommen?
« Antwort #1 am: 30 April, 2001, 09:09 »

Als Antwort auf: Was kann man noch dafür verlangen bzw. begommen> von Gerd am 23. April 2001 20:37:37:

Schau' mal in die FAQ. Eine Zeitwertgerechte Restaurierung ist für keinen BMW dieser Epoche möglich, die Kosten für eine Vollrestaurierung übersteigen immer den Marktwert. Das bedeutet, daß Wagen in Zustand 5 nur einen sehr geringen Wert haben.

"Fast neuwertig" ist auch dehnbar. Gibt es schon verborgene Rostnester in den Türen>

Biete doch den Wagen ohne Preis im Marktplatz an und sieh', was sich erzielen läßt. Vielleicht sind einige Komponenten, wie Sitze (Bezüge gut und original>), Targadeckel und Türen einzeln besser zu verkaufen als der ganze Wagen.

Gruß
Wolfgang