Autor Thema: Auspuffanlage TII / Sound  (Gelesen 16411 mal)

Offline Wolfgang

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #15 am: 18 Februar, 2011, 18:01 »
Hallo zusammen,
 
genau das verstehe ich ja auch nicht.
Ich hab mal in einem Fz.-Brief nachgesehen, tii Serie Bj 1975, da steht Standgeräusch 83N und Fahrgeräusch 83N (!!!!!!!).

Die Werte ändern sich wild,
touring tii Bj 1971: Stand 74N, Fahr 84N
Cabrio Bj 1970: Stand 76, Fahr 82

Im A4 Gutachten von 1974 steht drin:
Stand 83N (gemessen bei 5.500 U/min)
Fahr 82N (Viergang) bzw. 78N (Fünfgang)
Das alles mit dem Alpina Hosenrohr und Serien-Auspuff.

Mit Alpina-Auspuff (den es ja schon ewig nicht mehr gibt) sind es
Stand 83N, Fahrt 83N (nur Fünfgang)

77dB ist auch sehr, sehr leise

Weiß nicht, woher der Prüfer die 77 nimmt.
Die zu erreichen wird sicher sehr schwer bis unmöglich.
Das erreichen auch sportliche Neuwagen nicht.

Gruß
Wolfgang

Offline sociopolis

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #16 am: 18 Februar, 2011, 19:00 »
» Hallo Jürgen,

Hallo Lars!
»
» Entschuldigung aber ich verstehe etwas nicht. Woher nimmt denn dein Prüfer
» seine gewünschten 77dB>

Angeblich sind die 77dB in der österr. Strassenverkehrsordnung
verankert - da wollte ich nicht zu lange nachhaken.
Es ist schon schwierig einen Gutachter zu finden der
"Verrückt" genug ist mit dir über das Thema zu sprechen.

Ich durfte mich zuvor mit einem anderen Prüfer unterhalten
der das ganze strickt ablehnte und mich eigentlich schon
aus seinen heiligen Hallen vertreiben wollte.
Im Gespräch kommen dann Argumente wie:
-das war nicht von BMW freigegeben
-dafür war das Auto nicht gebaut
-man darf max. 25% mehr Leistung haben
-ich muss die NOVA nachzahlen - ob ich mir das leisten kann
-.....
und das ist noch der harmlose Teil!!
»
» Im für Deutschland gültigen A4-Gutachten sind doch dB-Werte angegeben.
» Interessiert das in Österreich niemanden> Nach welchen Maßstäben wird denn
» bei euch beurteilt> Gibt es auch so etwas wie ABE´s, Typgenehmigungen oder
» ähnliches> Den Begriff "typisiert" habe ich für Österreich schonmal gelesen
» aber welche Institution ist denn da genau zuständig>

Es kommt auf den Umstand an !
Wenn ich mir Felgen oder vergleichbares eintragen will; dann schon
In diesem Fall ist das etwas schwieriger - mein Gutachter hat es sich
angesehen und wird es als Grundlage für die Einzelgenehmigung
verwenden.
In meinem Fall ist es keine Eintragung sondern eine Einzelgenehmigung
und dabei kommen teilweise Neue Gesetzestexte zum tragen.
Hier in Vorarlberg macht das der TÜV - das ist schon viel
besser wie vor 12 Jahren;  damals waren das alles Angestellte
des Landes - wobei der Großteil noch Heute in den Hallen
herumschleicht.

»
» Hier in Deutschland wurden nach meinem (vielleicht auch nicht 100%
» richtigen) Kenntnisstand straßenzugelassene Auspuffteile entsprechend der
» zum Prüfzeitpunkt gültigen Lärmgrenzwerte gemessen und eben zugelassen oder
» nicht. Die dann in Serie gefertigten Teile wurden entsprechend des
» erstellten Gutachtens in die Papiere eingetragen. Mit dem neueren
» Europa-konformen Prozedere kenne ich mich nicht aus, für Deutschland früher
» konnte es aber anstatt eines Gutachtens auch eine ABE geben. Dann mußte
» nichts in die Papiere eingetragen werden, du mußtest nur die entsprechende
» ABE in deinen Papieren mitführen.

Soviel hat sich in Europa und der EU nicht verändert.
Wenn ich mir den Rechtsaufbau von Österreich ansehe
dann lebt der Kaiser noch immer in den Behördenstuben - und das
in 9 +1 Bundesländern
es gibt auch Stuben in denen die Hand aufgehalten wird - allerdings
im Osten Österreichs
»
» Für alte Fahrzeuge bzw. für deren Teile gilt weitestgehend Bestandsschutz
» auf einstmals erteilte Genehmigungen. Sagen wir mal eine Auspuffanlage
» wurde 1975 geprüft, bis 1985 gefertigt und verkauft und du hast sie z.B.
» 1983 für deinen Gebrauchtwagen erworben. Zwischenzeitlich haben sich die
» Lärmgrenzwerte verschärft und nach aktuellem Stand wäre die Anlage zu laut.
» Dann ist der aktuelle Stand für diesen Fall nicht maßgeblich, sondern
» weiterhin der Stand zum Prüfzeitpunkt.

Da ich mein Fahrzeug erheblich verändere habe - habe ich nur
noch bedingt Anspruch auf "Bestandsschutz"
»
» Nur wenn du per Einzelabnahme etwas auspufftechnisches eintragen lassen
» wolltest, für das kein Gutachten vorlag (weil du dir z.B. etwas Spezielles
» bauen lassen hast oder eine nicht zusammen geprüfte Kombination
» verschiedener Teile verbauen wolltest), dann mußtest du die angesprochenen
» Phon-Messungen durchführen lassen (und entsprechend teuer bezahlen).

Über die Bezahlung habe ich mir noch keine Gedanken
gemacht - zuerst mal alles abklären und dann nochmals
mit dem freundlichen Herrn sprechen.
»
» Wie läuft das denn bei euch stattdessen>

Sagen wir einfach - in Österreich ist alles anders.
Ich habe mal beim 02-er Club Österreich nachgefragt
wie es bei ihnen mit eintragen ist; angeblich hat´s noch keine
geschafft oder probiert (so die Aussage des Vorstands)
»
» Beste Grüße, Lars.

Auf jedenfall gebe ich nicht so leicht auf und wenn
ich euch auch weiterhin fragen kann finde ich auch
eine  Lösung.

LG

Jürgen

Offline Ralf

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #17 am: 18 Februar, 2011, 19:05 »
» Weiß nicht, woher der Prüfer die 77 nimmt.

Die 77 dB stammen aus der Richtlinie 96/20/EG vom 23.4.1996 - aber selbst diese Norm sieht für Neuwagen noch viele nette kleine Ausnahmen im Fahrgeräusch vor.

Für PKW vor Erstzulassung 1983 mit einem Leistungsgewicht von 51kW/Tonne Leergewicht oder stärker waren so weit ich weiß 84 dB Fahrgeräusch erlaubt. Vor 1970 gab es meines Wissens gar keine "harten" Grenzwerte, nur die Forderung nach der Einhaltung des allgemeinen Standes der Technik und der Vermeidung der Belästigung Dritter nach §1 StVO.  

Grüße
Ralf

Offline sociopolis

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #18 am: 18 Februar, 2011, 19:19 »
Hallo!

Habe ja für den Alltag einen
kleinen 1-er (Typ 187) d.h. 118d;
der hat als Beispiel ein Fahrgeräusch
von 73 dB(A)

Luftfilter für meinen 02-er ist so wie so Pflicht;
und für den Auspuff findet sich sicherlich eine
Lösung.

LG

jürgen

Offline Märci

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #19 am: 18 Februar, 2011, 19:31 »
Servus

ich weiss nicht ob es Dir hilft, aber ich hatte folgendes:

Geräuschmessung nach der 7-Meter-Methode(Im stand seitlich mitte Fahrzeug 7 Meter entfernt links und rechts):

77dB/A bei 4350 u/min.

Dies mit einem originalen tii-Motor mit Supersprint Fächerkrümmer und Ansa Mittel- und Endschalldämpfer.
Gruss
Marc


Offline Gavin Smith

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #20 am: 18 Februar, 2011, 19:48 »
Es gibt für diese Fahrzeuge ein Herstellerdatenblatt in diesen ist festgehalten wie schon erwähnt von anderen, die dB(A) Werte für die Fahrzeuge.
Es kann ja nicht sein das das ein Alpins Fzg 7 dB leiser ist als ein Serien- fahrzeug. Es ist richtig das es jetzt in der EU neue Richtlinien gibt wegen dB aber es gilt nicht unbedingt für ca 40 jahre alte Fahrzeuge. Wenn du z.b. jetzt eine originale Alpina Sportauspuffanlage hättest dann wäre diese ja zu laut.
Hier ein paar Beispiele:
Mein BMW 1600-2 hat im Stand 77 dB und fahrend 84 dB
Der BMW 1600 Ti hat im stand 75 dB und fahrens 83dB
Der BMW 2002 Ti hat im Stand 72dB und fahrens 83 dB
Laut dem Alpina A 4 Gutachten soll bei einem 2002 Ti der Standtest die 80 dB bei 4950 U-min gemessen werden und fahrend dann 84 dB (4 Gang) und 86 dB (5-Gang
Der BMW E 46 330 D hat laut EG Übereinstimmungsbescheinigung im Stand 79 dB bei 3000 u-min und ein Fahrgeräusch von 73dB.
Der VW Golf 1 GTI von 83 im stand 87dB und fahrend 75dB.
Der VW Bus T2B von 79 im Stand 74 und fahrend 82.
Der MG B GT V8 von 75 im Stand 87 und Fahrend 100 dB der ist mit serienmässigen Auspuff wirklich laut. Die Nachbarn freuen sich wenn der kurz beim Torschliessen mit Choke bei 1800 U-min vor sich hin bollert.
Der Fiat 124 Spider von 78 hat keine dB eingetragen.
Wie man sehen kann steht bei jedem Fzg was anderes in den Dokumenten.
Es gibt ein Messverfahren der EU wie die Geräuschmessung durchgeführt werden muss, genau so wie eine Verbrauchsmessfahrt nach EU Richtlinie Bla bla.
Check mal ob in Österreich diese 77 dB auch für Oldtimer / Youngtimer gelten, wenn nicht dann müsste man den Prüfer ja mit dem Gutachten überzeugen können denn diese Leute akzeptieren normalerweise Gutachten von Namhaften Hersteller.
Also ich habe bisher nur Phonmessungen bei Rallies besonders in Österreich und am Nürburgring erlebt.
Gruss Gavin

Offline sociopolis

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #21 am: 18 Februar, 2011, 19:48 »
» Servus
»
» ich weiss nicht ob es Dir hilft, aber ich hatte folgendes:
»
» Geräuschmessung nach der 7-Meter-Methode(Im stand seitlich mitte Fahrzeug
» 7 Meter entfernt links und rechts):
»
» 77dB/A bei 4350 u/min.
»
» Dies mit einem originalen tii-Motor mit Supersprint Fächerkrümmer und Ansa
» Mittel- und Endschalldämpfer.

Hallo Marc!

Ich habe zumindestens einen Anhaltspunkt

So wie es aussieht werde ich alles zusammenbauen
und probieren, bis es passt - andere Alternative
habe ich nicht.

LG

jürgen

Offline KHL Touring

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #22 am: 18 Februar, 2011, 20:02 »
Hallo Jürgen,

ich dachte immer in Deutschland ist alles kompliziert.:lookaround:
Aber nachdem ich meinen gelben 2002 Tii erst vor 5 Jahren in Österreich gekauft habe, war die Abnahme und Zulassung hier kein Problem.
Das Auto war als Oldtimer Typisiert, und durfte an 120 Tagen im Jahr gefahren werden. Gutachten war vom TÜV Bayern, Region SÜD, Tiroler Land.
Dann habe ich das Auto wieder verkauft, zufälligerweise nach Österreich.
Ein Junger Zahnlaborant, nahe der Deutschen Grenze.:surprised:
Ich habe dann hier eine H Abnahme nach $ 23 Stvzo und HU Abnahme, mit AU gemacht. Fächer, mit Abarth Anlage, 7 x 13 ATS, 205 60 R 13 Reifen und Turbo Verbreiterungen.
Der Junge wollte das Auto in Austria zulassen, keine Chance.:no:
Hat es dann auf einen Bekannten in Deutschland nahe der Grenze angemeldet in Bayern. Dafür mußte er den ASS Sportsitz wieder ausbauen, und den Originalen Fahrersitz wieder einbauen. Dann war alles OK und Auto wurde in Bayern zugelassen.:worship:
Anbei mal ein paar Bilder von dem Tii. Das letzte Bild zeigt den Sitz.
Vielleicht hast du den ja schon mal gesehen.



Grüße Ralf
Wer nicht bremst, brauch seine Felgen nie putzen.

Ralf

Offline Stempsy,stefan

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #23 am: 18 Februar, 2011, 20:12 »
Hallo Jürgen

Auch wenn du im Nachbarland Österreich bist,aber vielleicht hilft es dir ja trotzdem.
Wäre auch schön,wenn du hier berichten würdest ob bzw. was dabei rausgekommen ist.

Meld dich einfach mal bei Herrn Gerst vom TÜV Süd-ein Spezialist in Sachen Oldtimer.

Matthias Gerst
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Region BWN
74076 Heilbronn
Salzstraße 133
Germany

Phone: +49 7131 1576-77
Fax:     +49 7131 1576-78
matthias.gerst@tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de


schönen Abend

gruß
stefan
« Letzte Änderung: 18 Februar, 2011, 20:12 von 42 »
BMW 2000 Tilux Bj.1969

1953
1969Facharbeitermangel in Deutschland?-Nein,(bei vernünftigen Löhnen schon gar nicht),..

Offline KHL Touring

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #24 am: 18 Februar, 2011, 20:16 »
Hallo an alle,

das ist ja mal wieder Spannend.:yes:
Habe eben mal in mein Datenblatt von meinem Touring nachgelesen und siehe da,
im Stand 74 dba und beim Fahren 84 dba.
In der neuen Zulassungsbescheinigung steht, Stand 95 P, und Fahrend 80 dba.
Also mit Gruppe A und Fächer und 45 er Weber, leiser als Original.
Habe ich aber Super hinbekommen.:ironic:
 
@ Jürgen und Gavin,
im Anhang ein Bild, von meinem Datenblatt.

Grüße Ralf
Wer nicht bremst, brauch seine Felgen nie putzen.

Ralf

Offline sociopolis

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« Antwort #25 am: 18 Februar, 2011, 20:38 »
Hallo Ralf!

Das Originale (Kopie von BMW Classic) habe
ich natürlich vorgelegt - doch mein Gutachter
hat die Widersprüche zwischen Typenschein
und tech. Daten bereits nach 5min bemerkt
und das Blatt als nicht "wichtig" erachtet.

Das war nämlich auch mein Argument das
der Alpina Motor eigentlich nicht schlechter
d.h. lauter ist.

Trotzdem Vielen Dank.

Ich werde wieder berichten wenn´s was
Neues gibt.

LG

Jürgen

PS: über Trick´s und Tipps bin ich natürlich weiterhin
dankbar
« Letzte Änderung: 18 Februar, 2011, 20:39 von 668 »

Offline Ralf

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Auspuffanlage TII / Sound
« Antwort #26 am: 18 Februar, 2011, 21:43 »
» Hallo!
»
» Habe ja für den Alltag einen kleinen 1-er (Typ 187) d.h. 118d;
» der hat als Beispiel ein Fahrgeräusch von 73 dB(A)

Und das, obwohl für diesen Wagen die 77 dB gar nicht gelten - für den gelten 78 dB (weil Diesel-Direkteinspritzer), für den 123d sogar 79 dB (weil zusätzlich hohe Motorleistung über 191 PS*, mehr als 102 PS pro Tonne und mehr als 4 Gänge) ...
Die Mondphase bei der Messung hat meines Wissens nichts mit dem Grenzwert zu tun. ;)
Grüße
Ralf

* Deshalb haben viele BMW-Modelle eine nominale Motorleistung von 192 PS (141 kW) - damit darf man lauter sein als mit 191 PS (140 kW).
« Letzte Änderung: 18 Februar, 2011, 21:48 von 48 »

Offline André

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Auspuffanlage TII / Sound, Vorsicht viel Text
« Antwort #27 am: 18 Februar, 2011, 23:26 »
Hallo Jürgen,

hier steht soviel wiedersinniges und auch gutes, da möchte ich auch mal meine Meinung kundtun.

Es ist so wie Lars geschrieben hat, auch in Österreich sollte es Bestandsschutz im Bezug auf die technischen Daten zum Datum der Ez. geben, alles andere wäre auch Quatsch. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel. Z.B. sind es bei uns Nachrüstungen von Warnblinkanlagen und auch die Nachrüstung von Gurten bis 04/1970 abwärts, davor geht es auch ohne Gurte.
Eine Nachrüstung von G-Kats oder Lärmreduzierung gibt es nicht.
Sowas wird modern mit Umweltzonen und Steuer"Problemen" geregelt.

Wichtig ist auch das Phon und db A nicht vergleichbar sind, es gibt nur eine Geräuschfrequenz bei der diese Einheiten 1:1 stehen. Das ist bei 1000Hz der Fall.
Hier mal eine kurze Beschreibung warum diese Messwerte nicht proportional verlaufen, das gilt für Phon und db, Zitat aus Wiki:
Zum Einen ist der Phonwert nicht proportional zur wahrgenommenen Lautstärke: Ein Geräusch mit 80 phon wird nicht doppelt so laut empfunden wie ein Geräusch mit 40 phon, sondern 16-mal so laut. Der Lautstärkepegel ist, mathematisch ausgedrückt, „nicht verhältnisskaliert“.
Zum Anderen führt eine gleiche Änderung des Phonwertes nicht im gesamten Pegelbereich zu einer gleichen Änderung der wahrgenommenen Lautstärke. So ergibt eine Erhöhung des Phonwerts von 10 auf 20 phon eine Versechsfachung der empfundenen Lautstärke. Eine Erhöhung des Phonwerts von 50 auf 60 phon führt dagegen nur zu einer Verdoppelung der empfundenen Lautstärke.


Bis 1959 gab es gar keine Geräuschvorschriften, erst seit dem gibt es welche und diese wurden über die Jahre immer niedriger.
Ich glaube das wir aktuell bei max. 81 db A Fahrgeräusch angekommen sind, hängt aber auch von der Leistung und dem Gewicht des Fahrzeuges ab, das hat Ralf sehr gut dargelegt.
Die Werte die in den Papieren stehen, Standgeräusch und Fahrgeräusch beschreiben mit ihren Buchstaben dahinter (P, E und N) die Messmethoden.
Ein vorgeschriebenes Standgeräusch gibt es meines Wissens nach gar nicht.
Das hat folgenden Hintergrund:
Standgeräusch ist sehr einfach zu messen, Fahrgeräusch eher nicht. Die aktuelle Fahrgeräuschmessung läuft wie wie folgt ab. Normaspalt, trocken, abgesteckte Messtrecke von 10 Metern, mittig im Anstand von 7 Metern das Messgerät. Es wird mit genau 50km/h im zweiten, bei 5-Gängen und mehr, im dritten Gang eingefahren und voll beschleunigt, bei Messtreckenende vom Gas gegangen. Jeweils zweimal in jede Richtung um z.b. Seitenauspuffanlagen mit zu erfassen, die Messwerte daraus werden gemittelt und sind das Ergebniss.
Moderne Supersportler erscheinen uns mitunter sehr laut, das stimmt auch und hat einen Hintergrund. Der Hacken ist die Einfahrgeschwindigkeit, das sind 50 km/h, nicht mehr und nicht weniger. Bei konstander Fahrt mit 50km/h und Plötzlicher Beschleunigung erkennt die Software im Wagen eine Messfahrt und schaltet auf leise. Da können z.B. Auspuffklappen sein, oder die Drosselklappen gehen nicht voll auf, oder es gibt einen zweiten Ansaugweg über eine Umschaltklappe. Bei AU´s kommt das auch vor das die Motorsteuerung eine Messung über eine bestimmte konstante Drehzahl erfasst und auf mager schaltet. Die Prüfer die für solche Neufahrzeuge eine EWG-Betriebserlaubniss erteilen wissen das natürlich ganz genau. Ihnen sind aber die Hände gebunden da die Regularien zur Prüfung eben eingehalten werden müssen.

Ein Standgeräusch kann im Prinzip jeder Polizist und jeder Prüfer mal eben messen. Stimmt das Standgeräusch nicht mit dem Eintrag in den Papieren überein ist davon auszugehen das manipuliert wurde und das Fahrgeräusch auch nicht stimmt. Es ist nur ein schnell zu bestimmender Referenzwert, mehr nicht.
Zitat aus einem anderen Forum:
Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Bj. 1980 muss die Polizei 26 dB zum gemessenen Wert dazuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand dB Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des §1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden

Diese Software und Klappengeschichten gehen natürlich bei uns nicht.
Dazu hat Jens auch Recht, das Hauptproblem ist meist das Ansauggeräusch, ganz klar. Offen, egal ob Doppelvergaser oder Einzeldrossel fallen einem fast die Ohren ab, darum geht es eben nur mit Filter oder richtigerweise: Ansauggeräuschdämpfer.
Die Abgasanlagen sind eigentlich nie das Problem. Eine JC 51, Winter Diabolo oder Turboanlage sind im Neuzustand eher sehr leise. Eine JC 51 bietet aber mit dem orig. Endrohr oder einem geraden schon einen hörbaren Unterschied.
Ihr könnt mal in Euro Papiere schauen was da so drin steht. Ich habe mal eine Messfahrt mitgemacht und gebe folgendes Beispiel vor. 2 Liter, 45er Weber, nur Schaumstoff um die Trichter, 5-Gang Sport, lange HA und neue JC 51. Mittelwert der Messung bei 50km/h und voller Beschleunigung waren 93 db A. Das Standgeräusch eher bescheidene 80 db A.
Mein "kleiner" Viertürer aus EZ. 1982 hat als Standgeräusch 99P und als Fahrgeräusch 78E eingetragen, orig. ab Werk. daran ist schon zu erkennen das das Standgeräusch wirklich nur ein Referenzwert zur schnellen Prüfung ist.

Und Jürgen noch was:
In einem früheren Beitrag erwähnte ich mal Probleme bei der Zulassung eines B7 Coupés in Österreich, es ging eben um die Geräuschentwicklung. Obiges Beispiel zeigt ja das die im Leerlauf fast am Rohr gemessen (gleiche Höhe, 45° versetzt, Abstand 75cm> oder 1m>) wirklich "gut" klingen. In diesem Fall wußte der Halter sich zu helfen und auch Alpina selber hat bestmöglich mit gearbeitet. Diesen Vorgang müsste ich im Netz aber suchen gehen, war zumindest sehr interessant sowas mal zu lesen.

Beste Grüße André
"Leidenschaft hat kein Verfallsdatum"