» Ausnahmen:
» » ... Fahrzeuge, die in einem anderen
» » Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des
» » Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ... zugelassen
» » sind, ...
»
» Ach, da ist die Schweiz mittlerweile dabei> Habe ich gar nicht
» mitbekommen.
»
» Viele Grüße!
» Olli
der war gut!:clap:
Grundsätzlich werden meiner Erfahrung nach keine Kontrollen bei der Einfahrt in die Umweltzonen vorgenommen (keine Kameras, keine Kontrollen - zumindest bei uns in Bayern - seit 2008 keine durchgeführte Kontrolle bei mir) - man sollte allerdings nicht in Zonen parken in denen es kostenpflichtig ist, oder gar falschparken :nownow: .
Im Rahmen einer solchen Kotrolle wird die gemeine Grobstaubumweltsau geahndet.
Auch wenn ein gültiger Parkschein im Auto liegt.
Dann sind 80 EUR EWR-Umlage für Schweizer fällig (ohne Erstattungsmöglichkeit der MwSt :-D )
Krebserregende Feinstaubschleudern dürfen natürlich reinfahren - aber das ist ein anderes Thema
Grüße
Klaus