Naja,
ganz so generell würde ich es nicht sagen, daß da beim TÜV gar nichts mit mit dem M30 gehen kann. Nur für den Fall, daß der Wagen ein H-Kennzeichen bekommen soll, wird es ohne die alten Papiere und die dortigen Eintragungen eher unmöglich sein, eine solche, offizielle Zulassung zu erlangen. Lassen sich die alten Papiere doch noch irgendwo auffinden, ginge unter Umständen das H und zwar über den Passus, daß ein auch weitergehender Umbau, der offiziell zulassungsfähig war und ist, nach 30 Jahren selbst zum historischen Kulturgut und damit H-fähig wird.
Ist das H-Kennzeichen keine Pflicht sondern auch eine ganz normale Zulassung im Bereich des Möglichen, sind eine heutige Neuabnahme und Neueintragung zwar vielleicht nicht gerade eine so einfache Aufgabe, wie mal eben ein paar Alus, ein Sportlenkrad und vielleicht noch einen Spoiler in die Papiere zu bekommen, von vornherein völlig aussichtslos ist das mit der richtigen Herangehensweise aber nicht.
Verneigung, Lars.