Autor Thema: Unterlagen Zulassung  (Gelesen 4988 mal)

Offline sociopolis

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Unterlagen Zulassung
« am: 13 Oktober, 2017, 21:22 »
Hallo,

ich wollte mir in Deutschland einen BMW E9 kaufen
und in Österreich wieder zulassen.

Das Fahrzeug ist in keinem besonders guten Zustand und ist
seit mehr als 20 Jahren eingelagert. Seit der letzten Eintragung
eines Halters wurde das Fahrzeug mehrfach verkauft und es
liegen keine Kaufverträge vor.
Der Verkäufer ist eine Privatperson

Damit ich den BMW in Österreich auf die Strasse bekomme
muss ich beim TÜV eine Einzelgenehmigung machen (wenn
er 100% Original Aufgebaut wird - sollte das kein Problem sein)
und die Anmeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle.

TÜV: wie gesagt - wenn 99,9% Original; dann geht´s

Zulassungsstelle:
hier kommt mein "Problem"
hier benötige ich den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein inkl.
gültiger Abmeldung des Fahrzeuges
Weiters: Kaufvertrag; bei diesem gibt es folgende Varianten
A. der Kaufvertrag ist mit dem letzten Halter abgeschlossen
B. es gibt von allen Käufern bzw. Verkäufern gültige Kaufverträge
bis zum letzten gemeldeten Halter
C. der Verkäufer ist ein "seriöser" Händler

Da ich keinen der angeführten Punkt bzgl. Kaufvertrag erfüllen kann
würde mir die Zulassungsstelle die Anmeldung verweigern.
Da hilft dann auch keine Bestätigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen
gemeldet ist oder das KEIN Fahrzeug zur Zeit mit diesen Fahrzeugnummer
angemeldet ist.
Leider spielt hier etwas Behördenwillkür rein d.h. das wird etwas schwierig.
Ich haben den Kontaktpersonen auch schon erklärt, dass ein lückenloser
Nachweis über alle Kaufverträge ja auch keine Garantie wären, denn wer
kann diese im Ausland (d.h. von Österreich in Deutschland) überprüfen.
So was könnte man auch fälschen - doch das liegt dann wieder im ermessen
was akzeptiert wird.

Mir wurde beim Amt gesagt, in Deutschland müsste man die Verträge
ja auch alle haben um das Fahrzeug wieder anzumelden.

meine Frage nun: stimmt das>
Und wie würdet ihr in Deutschland vorgehen>
Alternative wäre - das Teil zu Restaurieren; Fahrzeug in Deutschland
über einen Bekannten kurz anmelden und dann den E9 wieder
zu Importieren und anmelden.

Vielen Dank - Jürgen

Offline ralfaauswes

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Unterlagen Zulassung
« Antwort #1 am: 13 Oktober, 2017, 22:23 »
Hallo Jürgen,

--Kaufvertrag interessiert hier keinen!--
habe ich in 35 Jahren noch nie vorlegen müssen

Umschreibung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel

    gültiger Personalausweis oder Pass des neuen Halters
   
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    Kennzeichenschild/er (wenn noch zugelassen)
    elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für Kraftfahrzeugsteuer
    Prüfbericht einer Hauptuntersuchung (ob mit oder ohne Tüv!)
(wenn Fahrzeug älter als drei Jahre und wenn der aktuelle Termin nicht in der ZBI vermerkt ist)
   

Gruß
Ralf

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
« Letzte Änderung: 13 Oktober, 2017, 22:23 von 1452 »

Offline André

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Unterlagen Zulassung
« Antwort #2 am: 13 Oktober, 2017, 22:23 »
Hallo Jürgen,

bei uns gehst Du mit dem Fahrzeugbrief, aktuell eher der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und Teil 1 (das ist der Fahrzeugschein), ist die Abmeldung länger her eher mit einer Abmeldebescheinigung (früher wurden die Fahrzeugscheine bei Abmeldung eingezogen), einer Versicherungsbestätigung (Deckungscode), dem letzten TÜV bzw. HU-Bericht (Hauptuntersuchung) und einen gültigen Personalausweis (ersatzweise ein Reisepass mit gültiger extra Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)) zur Zulassungsstelle und lässt das Auto zu.
Wichtig ist das der TÜV lt. Prüfbericht nicht abgelaufen ist und für die KFZ-Steuer ist ein Abbuchungsauftrag zu unterschreiben.

Von Kaufvertrag kann keine Rede sein, braucht man hier nicht, nie.
Ist der Brief oder die Zulassungsbescheinigung nicht vorhanden, bzw. verloren gegangen sieht das aber schon anders aus. Aber selbst dann geht es (so meine ich) auch ohne Kaufvertrag. Dann werden die Daten des Wagens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Meldet sich niemand in dem Zeitfenster (ich meine 6 Wochen>) der Anspruch erhebt, dann bekommst Du die Papiere als Zweitschrift ausgehändigt.

Übrigens:
Jeder der den Brief hat kann hier zulassen, abmelden sogar ohne Brief.
Aber rechtlich ist der der den Brief hat nicht automatisch auch der Besitzer.
Denn dazu kommt nun ein Kaufvertrag ins Spiel........ rechtlich gesehen.
Trotzdem spielt dieser hier bei An-, Um- und Abmeldungen keine Rolle.

Wenn ich das so von Dir lese........ ich würde vermutlich den Weg über eine deutsche Zulassung gehen. Ist weicher und entspannter behaupte ich mal.

Beste Grüße André
"Leidenschaft hat kein Verfallsdatum"

Offline CAndreas

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Unterlagen Zulassung
« Antwort #3 am: 14 Oktober, 2017, 08:33 »
Hallo Jürgen,

verstehe ich das so, dass Du keinen Brief für das Auto hast>
Ich weiß nicht, ob das heute auch noch so ist, aber in dem Falle konnte man eine KBA- Anfrage starten (Kraftfahrt Bundesamt) Dort bekam man dann mitgeteilt, was mit dem Auto ist. Ob nur abgemeldet, ob geklaut oder was auch immer. Mit der Aussage konnte man dann ggf zur Zulassungsstelle und sich den neuen Brief ausstellen lassen. Dann hat man den Brief. Ob man dann eine Rostlaube auch anmelden muss> Vermutlich nicht. Brief mit nach AT und hier umschreiben lassen. Ösitüv nach Aufbau und anmelden. oder halt in AT aufbauen, wenn fertig nach D rüber, anmelden, dann "verkaufen" nach AT und dort ummelden. Oder so>

[url] https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr_node.html [url]

Andreas

Offline JoachimG.

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Unterlagen Zulassung
« Antwort #4 am: 14 Oktober, 2017, 10:56 »
Hallo,

grundsätzlich kann das vorher geschriebene alles stimmen, aber:

es kommt immer auch auf die jeweilige Zulassungsstelle an, speziell hier in Hessen.

Da basteln sich die selbstverliebten Provinzfürsten schon ganz gerne mal ihre eigenen Regeln, ganz nach dem Motto "gfällt mer net, mach isch net..." wenn einem dann noch mit einem frechen Grinsen mitgeteilt wird, dass man ja vor dem Verwaltungsgericht gg. die Entscheidung vorgehen könnte ballt sich die Faust in der Hosentasche.

Zulassung von im Ausland gekauften Fahrzeugen ohne Kaufvertrag und ohne die Originalpapiere...>>

Könnt ihr hier vergessen.....no way, keine Chance !! Für die fehlenden Fahrzeugpapiere gibt's hier die KBA Auskunft, für den fehlenden Kaufvertrag gibt's keine (legale) Alternative.

Habe ich selbst zweimal mitgemacht und kann daher aus leidvoller Erfahrung berichten.

Da hilft dann nur etwas Trickserei und in einem anderen Bundesland zulassen...:-D :-D

viele Grüße,  Joachim

Offline Uli Horb a.N.

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Unterlagen Zulassung
« Antwort #5 am: 14 Oktober, 2017, 11:59 »
Das mit den Kaufverträgen kenne ich aus Luxemburg.
Dort muss man entweder alle Kaufverträge seit dem letzten eingetragenen Halter nachweisen, oder das Fahrzeug vom Händler erworben haben.
Ohne diese Unterlagen ist dort keine Zulassung eines importierten Fahrzeugs möglich.

Bei uns ist (Kreis FDS) derzeit keine Umschreibung auf einen anderen Halter möglich solange das Fahrzeug keinen Tüv hat - insofern könnte das auch bei der Beschaffung einer Zulassungsbescheinigung problematisch werden.

Grüße
Uli
Grüße
Uli

Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos. - Fangio

Offline CAndreas

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Unterlagen Zulassung
« Antwort #6 am: 14 Oktober, 2017, 12:32 »
Mach das einfach in Bayern, da gehen die Uhren anders, aber richtig. und ist Nachbar von AT.

Andreas

Offline sociopolis

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Unterlagen Zulassung
« Antwort #7 am: 14 Oktober, 2017, 23:46 »
Hallo,

Danke für eure Infos!

Zwischenzeitlich wurde das Fahrzeug verkauft; dafür kenne
ich jetzt die Optionen und weiss, wie ich vorgehen kann wenn
das nächste interessante Angebot lockt.

LG - Jürgen