Hallo Frank,
... meiner Versicherungsgesellschaft war das "relativ" egal. Als das Fahrzeug zugelassen wurde, lag das Gutachten noch nicht vor. Als Wert wurde "vorübergehend" der aktuelle Marktwert vereinbart, bis ein Gutachten vorliegt. Der ist ja relativ einfach zu ermitteln.
Als das Gutachten nach einem Monat erstellt war, viel der Marktwert im Gutachten gegenüber der vorübergehenden Schätzung nur unwesentlich höher aus, ca. 10 %. Was aber bedeutend höher war, war der Wiederaufbauwert, ca. 30% über Marktwert. Der spiegelt ja eigentlich die Kosten der Restauration wieder, zumindest ansatzweise. Zu diesem Wert ist das Fahrzeug nun auch versichert und die Polisse ist im Beitragssatz nur 20,-- Euro/jährlich gestiegen.
Das ist aber eigentlich nicht das Problem, sondern welchen Wert erstattet eine Versicherung, wenn Fremdverschulden vorliegt, also eine fremde Versicherungsgesellschaft das Wertgutachten berücksichtigen/akzeptieren soll/muss?
Wenn du ein Fahrzeug für eine Ausstellung zur Verfügumg stellst, bist ja nicht du selbst Versicherungsnehmer sondern der Aussteller muss das tun. Wird das Fahrzeug auch noch durch Dritte beschädigt/zerstört, dann ist da eine weitere Versicherungsgesellschaft involviert. Die Haftpflicht des Schadensverursachers... kompliziert. ;-)
Gruß Eric