Autor Thema: Eintragung Sitze  (Gelesen 1330 mal)

Offline Michael M.

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #15 am: 20 November, 2024, 17:53 »
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Hilfe. Mein Sache mit den Sitzen ist
gelöst. Tut mir leid, dass ich mit meinem Anliegen eine
Debatte ausgelöst habe. Ich hoffe sehr, dass sich die
Lage in der Welt und auch bei uns zum Besseren wendet.

Viele Grüße
Michael

Offline janbunke

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #16 am: 21 November, 2024, 08:33 »
Hat der TÜV die Sitze jetzt so akzeptiert?
Eine Debatte ist in Ordnung, solange diese sachlich und respektvoll geführt wird.

Gruß, Jan
« Letzte Änderung: 21 November, 2024, 08:36 von janbunke »

Offline Michael M.

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #17 am: 21 November, 2024, 17:19 »
Moin Jan,
ich habe jetz beschlossen, sollte ich jetzt noch mal fahren, die ABE mitzuführen.
Meine Versicherung hat mich darauf hingewiesen, dass das ihnen vorliegende
Fahrzeugwertgutachten von 1998 datiert und mir geraten ein neues machen zu lassen.
Ich wollte mich an den Tüv oder Dekra dazu wenden. Bei der Gelegenheit kann ich mich
dann noch mal nach den Sitzen erkundigen.

Viele Grüße
Michael

Offline M.S.

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #18 am: 21 November, 2024, 19:52 »
Warum "ABE mitführen..."?

Mitgeführte Dokumente verschwinden irgendwann, werden nicht mehr anerkannt, dämliche Diskussionen mit Stümpern und Anfängern...

Warum sollte man sich dem unnötig aussetzen?

Eingetragen ist eingetragen.

Allein das Gesicht der Rennleitung beim Lesen der Papiere oder des Prüfers entschädigt für einigen Ungemach.

Offline Uli Horb a.N.

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #19 am: 21 November, 2024, 21:37 »
Warum "ABE mitführen..."?
Weil die ABE mitzuführen ist, oder lässt Du den Fahrzeugschein oder den Führerschein zu Hause? ...
Grüße
Uli

Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos. - Fangio

Offline Michel-TC1

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #20 am: 21 November, 2024, 22:07 »
Warum "ABE mitführen..."?
Weil die ABE mitzuführen ist, oder lässt Du den Fahrzeugschein oder den Führerschein zu Hause? ...

Gibt sogar ein Busgeld in Höhe von 10,-€ wenn die ABE nicht mitgeführt wird... Zumindest in der Theorie...
Ich hatte übrigens noch nie Proble mit "verschwindenden, oder nicht mehr annerkannten" mitgeführten Dokumenten...

Viele Grüße aus München,
Michel

Offline janbunke

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #21 am: 22 November, 2024, 08:51 »
Ich glaube hier muß man unterscheiden.
Es gibt Sachen, bei denen reicht die mitgeführte ABE und andere Dinge müssen eingetragen werden.

Beispiel:
Mein Raid Lenkrad ist in den KFZ Papieren eingetragen, hier muß ich sicherlich keine weiteren Papiere mitführen.
Meine Sebring Edelstahl Auspuffanlage ist eintragungsfrei, da sollte man die zugehörige ABE dabei haben.

Gruß, Jan

Offline M.S.

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Re: Eintragung Sitze
« Antwort #22 am: 22 November, 2024, 10:05 »
Das Gutachten für dein Lenkrad gehört in einen schönen Ordner Zuhause, ebenso die ABE deiner Auspuffanlage. Dort ist es gut aufgehoben.

Und dann alles schön eintragen lassen.

Wenn du nun von der Rennleitung wegen einem angeblich zu lauten Auspuffs angehalten wirst und lediglich das Zettelchen vorlegen kannst: der Typ von der Rennleitung legt sich nicht unter dein Auto und schaut nach, ob da ein Schild mit einer EG-ABE drunter dran ist. Der unterstellt dir, dass du nur ein Zettelchen dabei hast und das Ding auch noch womöglich garnicht drin ist, falsch verbaut ist oder gar zum Auto garnicht gehört. Oder gar aus dem Internet runtergeladen wurde und mit Photoshop angepasst wurde. Dann stehst du daneben, wie die Kiste auf den Transporter verladen wird und am nächsten Tag dem TÜV vorgeführt wird... wo sie nichts besonderes finden und garnicht verstehen, was der ganze Krampf soll.

Eine Entschuldigung wirst du aber nicht bekommen, auch keinen Schadenersatz für die Unkosten und Zeitverschwendung.

Und wenn du noch ein bißchen weiter liest in so manchen Zeitungen: viele ehemalige Gutachten wurden bereits widerrufen und sind ungültig. Einfach zu alt, wurden nicht verlängert oder die EU macht das.

Wenn du es dann tatsächlich eintragen willst, kommst du zu spät. Abgelaufen heißt es dann. Und bei der nächtlichen Überprüfung der Rennleitung hast du dann eine abgelaufene ABE auf dem Zettelchen dabei. Das kommt dann echt gut...

Es gibt nichts Schöneres, als der Rennleitung einen voll genutzten Fahrzeugschein mitsamt Beiblatt mit Stempel, Siegel und Kordel in Kleinschrift zu zeigen. Allein das Gesicht beim Lesen des Scheins entschädigt dann fast schon für alles... denn der ist jetzt mindestens 15 Minuten ausser Gefecht und gibt klein bei.