Autor Thema: Oldtimer-Fahrverbot - ich bin ausnahmsweise sehr positiv überrascht!  (Gelesen 972 mal)

Offline Ralf

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Die "Initiative Kulturgut Mobilität" hat Antwort auf ihre Anfrage an den Niedersächsischen Umweltminister bekommen:

„Die Problematik des Betriebes von historischen Fahrzeugen innerhalb von Umweltzonen ist bereits mehrfach an mich herangetragen worden. Mit der Kennzeichnungsverordnung, die die Definition von Fahrverboten erst möglich macht, wird m.E. nur der Rahmen für die Kennzeichnung von Umweltzonen vorgegeben, die inhaltliche Ausgestaltung hat sich dabei an §47 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu orientieren, wie z.B. Verursacheranteil und Verhältnismäßigkeit.
In Niedersachsen wird in Anbetracht des geringen Beitrags der historischen Fahrzeuge zu der Luftschadstoffbelastung im Straßenverkehr wie folgt vorgegangen werden:
Wenn in einer Stadt eine Umweltzone eingerichtet wird, sind historische Fahrzeuge generell von einem Fahrverbot ausgenommen.“

Geht doch - wer hätte das gedacht> Jetzt fehlen nur noch 15 Länder ...



Offline Wolfgang

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Re: Erstaunlich - in der Gemeinschaft kann man doch was bewegen!
« Antwort #1 am: 10 November, 2006, 11:11 »

Als Antwort auf: Oldtimer-Fahrverbot - ich bin ausnahmsweise sehr positiv überrascht! von Ralf am 09. November 2006 11:36:00:


Auch ich hab' gestaunt - Glückwunsch an die Initiative und alle, die mitgemacht haben. Weiter so!

Gruß
Wolfgang


>Die "Initiative Kulturgut Mobilität" hat Antwort auf ihre Anfrage an den Niedersächsischen Umweltminister bekommen:
>„Die Problematik des Betriebes von historischen Fahrzeugen innerhalb von Umweltzonen ist bereits mehrfach an mich herangetragen worden. Mit der Kennzeichnungsverordnung, die die Definition von Fahrverboten erst möglich macht, wird m.E. nur der Rahmen für die Kennzeichnung von Umweltzonen vorgegeben, die inhaltliche Ausgestaltung hat sich dabei an §47 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu orientieren, wie z.B. Verursacheranteil und Verhältnismäßigkeit.
>In Niedersachsen wird in Anbetracht des geringen Beitrags der historischen Fahrzeuge zu der Luftschadstoffbelastung im Straßenverkehr wie folgt vorgegangen werden:
>Wenn in einer Stadt eine Umweltzone eingerichtet wird, sind historische Fahrzeuge generell von einem Fahrverbot ausgenommen.“
>Geht doch - wer hätte das gedacht> Jetzt fehlen nur noch 15 Länder ...