Autor Thema: Darf das Lenkschloß einrasten?  (Gelesen 7058 mal)

Axel

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Darf das Lenkschloß einrasten?
« am: 06 Oktober, 2001, 01:12 »

Hi,
der TÜV hat heute bei meinem 72er 1802 bemängelt, daß bei steckendem Zündschlüssel in der Aus-Stellung das Schloß einrastet, und den Austausch gefordert. Andererseits habe ich gehört, daß das bei BMW-Zündschlössern damals halt so gewesen ist und es sogar irgendeine "Sondergenehmigung" dafür gegeben haben soll. In diesem Fall wäre es dann bei einem neuen Schloß genau dasselbe, ein Austausch würde also gar nichts bringen. Weiß da jemand was Genaueres>
Axel


Offline Karl-Heinz

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Re: Darf das Lenkschloß einrasten?
« Antwort #1 am: 06 Oktober, 2001, 09:33 »

Als Antwort auf: Darf das Lenkschloß einrasten> von Axel am 06. Oktober 2001 01:12:08:

Auf der Seite www.strichzwo.de unter Technik, Freigaben und Gutachten, findest Du bei den allgemeinen Gutachten eine entsprechende Freigabe von BMW (zum Herunterladen im PDF-Format).



Axel

  • Gast
Re: Darf das Lenkschloß einrasten?
« Antwort #2 am: 06 Oktober, 2001, 10:19 »

Als Antwort auf: Re: Darf das Lenkschloß einrasten> von Karl-Heinz am 06. Oktober 2001 09:33:53:

Danke!

Axel