Hi,
der TÜV hat heute bei meinem 72er 1802 bemängelt, daß bei steckendem Zündschlüssel in der Aus-Stellung das Schloß einrastet, und den Austausch gefordert. Andererseits habe ich gehört, daß das bei BMW-Zündschlössern damals halt so gewesen ist und es sogar irgendeine "Sondergenehmigung" dafür gegeben haben soll. In diesem Fall wäre es dann bei einem neuen Schloß genau dasselbe, ein Austausch würde also gar nichts bringen. Weiß da jemand was Genaueres>
Axel