Autor Thema: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gestern  (Gelesen 3466 mal)

Offline Ralf

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Pressemitteilung vom 08.05.2007 | 15:56
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt Kennzeichnungsverordnung wird überarbeitet

Berlin, 08. Mai 2007 - Das Bundesumweltministerium wird die derzeit für die Nachrüstung von Nutz-fahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem ge-regelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO / „US Norm“) ausgerüstet sind.

„Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er greift damit den Wunsch der Bundesländer auf, die seit dem 1. März geltende Kennzeichnungsverordnung in diesem einen Punkt zu überarbeiten. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Bundesumweltminister nicht, „Weitere Ausnahmeregelungen - etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern - sind nicht nötig. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich“, so Gabriel.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Städten ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie die Feinstaubbelastungen wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung. Ich bin froh, dass die Hängepartie vorbei ist“, so der Minister. Die neue Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen.


Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin


***

Kleine Anmerkung:

In die Kennzeichnungsverordnung aufgenommen werden sollen lt. Minister Gabriel ausschließlich G-KAT-Fahrzeuge, die vor Euro1-Einführung nach US-Norm zugelassen worden sind. Fahrzeuge, die Euro1-schadstoffarm umgerüstet worden sind und die Schlüselnummer 77 bekommen haben (z.B. mit dem GAT-Nachrüstkatalysator umgerüstete 02) wären dann immer noch von der Plakettenvergabe ausgeschlossen.

Die Ansicht von BMU Gabriel, die Gemeinden könnten "an Stelle von einzelnen Verwaltungsakten auch Allgemeinverfügungen erlassen" wird leider auf kommunaler Ebene anders gesehen - das Umweltamt München (Hr. Wegkrampf) hat bereits seine Ansicht kundgetan, Allgemeinverfügungen seien rechtlich unzulässig ... Man könnte die Wände hochklettern und oben sitzen bleiben.



René

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Als Antwort auf: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gestern von Ralf am 09. Mai 2007 10:59:53:


>In die Kennzeichnungsverordnung aufgenommen werden sollen lt. Minister Gabriel ausschließlich G-KAT-Fahrzeuge, die vor Euro1-Einführung nach US-Norm zugelassen worden sind.

Und welche Schlüsselnummern haben diese umgerüsteten FZG derzeit>



Offline Ralf

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Als Antwort auf: Re: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gest von René am 09. Mai 2007 11:19:45:


>Und welche Schlüsselnummern haben diese >umgerüsteten FZG derzeit>

77...



Offline Wolfgang

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Als Antwort auf: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gestern von Ralf am 09. Mai 2007 10:59:53:


Nicht zu fassen.

Da wird ein Schwachsinn durch einen anderen Schwachsinn berichtigt und es bleibt Schwachsinn.

Gegen jede Sachkunde und gegen jede Logik werden Gesetze verfaßt, ansatzweise der Unsinn darin erkannt und munter verschlimmbessert - und der Steuerzahler muß den ganzen Unsinn erst bezahlen und dann ausbaden.

Und das Mäntelchen der lokalen Entscheidungskompetenz wird dann schnell drübergedeckt zur weiteren Vetuschung.

Nicht zu fassen - ach, sagte ich ja schon....
Wolfgang



>Pressemitteilung vom 08.05.2007 | 15:56
>Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
>Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt Kennzeichnungsverordnung wird überarbeitet
>Berlin, 08. Mai 2007 - Das Bundesumweltministerium wird die derzeit für die Nachrüstung von Nutz-fahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem ge-regelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO / „US Norm“) ausgerüstet sind.
>„Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er greift damit den Wunsch der Bundesländer auf, die seit dem 1. März geltende Kennzeichnungsverordnung in diesem einen Punkt zu überarbeiten. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Bundesumweltminister nicht, „Weitere Ausnahmeregelungen - etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern - sind nicht nötig. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich“, so Gabriel.
>„Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Städten ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie die Feinstaubbelastungen wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung. Ich bin froh, dass die Hängepartie vorbei ist“, so der Minister. Die neue Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
>Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen.
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>Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
>
>***
>Kleine Anmerkung:
>In die Kennzeichnungsverordnung aufgenommen werden sollen lt. Minister Gabriel ausschließlich G-KAT-Fahrzeuge, die vor Euro1-Einführung nach US-Norm zugelassen worden sind. Fahrzeuge, die Euro1-schadstoffarm umgerüstet worden sind und die Schlüselnummer 77 bekommen haben (z.B. mit dem GAT-Nachrüstkatalysator umgerüstete 02) wären dann immer noch von der Plakettenvergabe ausgeschlossen.
>Die Ansicht von BMU Gabriel, die Gemeinden könnten "an Stelle von einzelnen Verwaltungsakten auch Allgemeinverfügungen erlassen" wird leider auf kommunaler Ebene anders gesehen - das Umweltamt München (Hr. Wegkrampf) hat bereits seine Ansicht kundgetan, Allgemeinverfügungen seien rechtlich unzulässig ... Man könnte die Wände hochklettern und oben sitzen bleiben.




René

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Re:
« Antwort #4 am: 09 Mai, 2007, 17:10 »

Als Antwort auf: Re: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gest von Ralf am 09. Mai 2007 13:04:58:


>77...

Ich glaube Du hast mich missverstanden. 77 haben ja umgerüstete 02s. Meine Frage bezog sich darauf welche Schlüssel-Nr. nach dieser neuen Regelung nun zusätzlich genehmigt werden...>




Offline Ralf

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Die Bundesregierung setzt noch einen drauf!
« Antwort #5 am: 09 Mai, 2007, 17:24 »

Als Antwort auf: Re: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gest von Wolfgang am 09. Mai 2007 16:53:36:


Pressemitteilung der Bundesregierung von heute siehe Link.

Das Neueste: Nun sind angeblich die Länder für Ausnahmen zuständig. Und clamheimlich ist der Einführungtermin der Umweltzone in München wieder auf den 1.10.07 vorgerückt (vgl. auch www.muenchen.de).

Ich bekomme Würgereiz.


>Nicht zu fassen.
>Da wird ein Schwachsinn durch einen anderen Schwachsinn berichtigt und es bleibt Schwachsinn.
>Gegen jede Sachkunde und gegen jede Logik werden Gesetze verfaßt, ansatzweise der Unsinn darin erkannt und munter verschlimmbessert - und der Steuerzahler muß den ganzen Unsinn erst bezahlen und dann ausbaden.
>Und das Mäntelchen der lokalen Entscheidungskompetenz wird dann schnell drübergedeckt zur weiteren Vetuschung.
>Nicht zu fassen - ach, sagte ich ja schon....
>Wolfgang
>>Pressemitteilung vom 08.05.2007 | 15:56
>>Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
>>Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt Kennzeichnungsverordnung wird überarbeitet
>>Berlin, 08. Mai 2007 - Das Bundesumweltministerium wird die derzeit für die Nachrüstung von Nutz-fahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem ge-regelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO / „US Norm“) ausgerüstet sind.
>>„Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er greift damit den Wunsch der Bundesländer auf, die seit dem 1. März geltende Kennzeichnungsverordnung in diesem einen Punkt zu überarbeiten. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Bundesumweltminister nicht, „Weitere Ausnahmeregelungen - etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern - sind nicht nötig. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich“, so Gabriel.
>>„Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Städten ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie die Feinstaubbelastungen wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung. Ich bin froh, dass die Hängepartie vorbei ist“, so der Minister. Die neue Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
>>Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen.
>>
>>Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
>>
>>***
>>Kleine Anmerkung:
>>In die Kennzeichnungsverordnung aufgenommen werden sollen lt. Minister Gabriel ausschließlich G-KAT-Fahrzeuge, die vor Euro1-Einführung nach US-Norm zugelassen worden sind. Fahrzeuge, die Euro1-schadstoffarm umgerüstet worden sind und die Schlüselnummer 77 bekommen haben (z.B. mit dem GAT-Nachrüstkatalysator umgerüstete 02) wären dann immer noch von der Plakettenvergabe ausgeschlossen.
>>Die Ansicht von BMU Gabriel, die Gemeinden könnten "an Stelle von einzelnen Verwaltungsakten auch Allgemeinverfügungen erlassen" wird leider auf kommunaler Ebene anders gesehen - das Umweltamt München (Hr. Wegkrampf) hat bereits seine Ansicht kundgetan, Allgemeinverfügungen seien rechtlich unzulässig ... Man könnte die Wände hochklettern und oben sitzen bleiben.



Neuer Unfug...


binichdummoderwas

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Als Antwort auf: Re: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gest von Wolfgang am 09. Mai 2007 16:53:36:


>Nicht zu fassen.
>Da wird ein Schwachsinn durch einen anderen Schwachsinn berichtigt und es bleibt Schwachsinn.
> Man könnte die Wände hochklettern und oben sitzen bleiben.

Genau. Der gescheite, fette und satte (man beachte seinen nicht vorhandenen Hals und sein "Bäuchlein") Herr Gabriel fährt weiter seinen gepanzerten 7x0i, der wahrscheinlich pro Stunde mehr CO2 und Feinstaub auf die Welt bringt als jeder unserer 02 in einem ganzen Jahr.

Wenn ich mit meinem 02 ohne Plakette über Garmisch nach Österreich will (btw - die Luft ist dort auch nicht viel anders) und dann nach ein paar 100 km vor Garmisch feststelle, oops, ich darf nicht weiter. Dann muss ich entweder zurück über den Walchensee (90 km Umweg) oder gleich über Mittenwald (da wollte ich gar nicht hin). Ok, wenn ich dann in Mittenwald auch nicht weiter darf ...

dann wird es eine Odysee, ich habe Hunderte von km sinnlos verblasen, sinnlos CO2 und Feinstaub erzeugt, komme spät nachts frustriert nach Hause, beseelt von dem Wunsch, keinen dieser Wi***r wieder zu wählen.

Hat das was genützt> Kürzlich hat jemand gesagt, dass "Deutschland vernachlässigbar ist gegenüber dem Dreck, den China in die Atmosphäre und die Umwelt schleudert."

Warum also lässt uns diese Regierung nicht die ganz kleine Freiheit, mit einigen wenigen Wagen, die wir lieben, ein paar Kilometer im Jahr unbeschadet und unbelastet zurückzulegen>

Ich kapier's nicht, helft mir auf die Sprünge, falls ich etwas übersehe.




Offline Ralf

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Re:
« Antwort #8 am: 10 Mai, 2007, 09:46 »

Als Antwort auf: Re: von René am 09. Mai 2007 17:10:53:


Achso. Das werden wir abwarten müssen. Es werden auf jeden Fall die 01er drin sein, ein Teil der 09 vermutlich auch. Ansonsten großes Fragezeichen.
>>77...
>Ich glaube Du hast mich missverstanden. 77 haben ja umgerüstete 02s. Meine Frage bezog sich darauf welche Schlüssel-Nr. nach dieser neuen Regelung nun zusätzlich genehmigt werden...>




Offline Ralf

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Re: Mal was Positives
« Antwort #9 am: 10 Mai, 2007, 10:11 »

Als Antwort auf: Mal was Positives von Ekki am 09. Mai 2007 20:15:07:


Ich erlaube mir z.Zt. aufgrund des bisher recht kruden und nicht immer von überbordender Sachkenntnis und Logik geprägten Vorgehens und der vielen scheinbaren Zusagen, die dann doch gebrochen wurden, eine gewisse Grundskepsis. So lange nur geredet, aber nicht entschieden wird, ignoriere ich solche (wenn's stimmt sehr refreulichen) Meldungen. Dieses Statement ist übrigens nicht ganz neu (wurde Ende März auf der Techno Classica erstmals öffentlich losgelassen) und wurde bereitss nach wenigen Tagen dementiert, dann kam ein Teildementi des Dementis und nun ist das Statement wieder da. Welcome back!

Die Frage ist, ob man Zonenbewohnern die Fahrt von der Wohnung zum Zonenrand und zurück gestatten möchte (wie es mal in München und Berlin diskutiert wurde), oder ob tatsächlich jeder, der ein H-Kennzeichen am Auto hat, sich in der Zone frei bewegen darf. Muß man für den Zonenpass jährlich einen Antrag (gebührenpflichtig, u.U. mit Bedarfsnachweis) stellen (Modell Stuttgart)> Gilt diese Regelung unbefristet oder zeitlich begrenzt (Berlin / Stuttgart) und auf jederzeitigen Widerruf>
 
Was machen eigentlich all diejenigen, deren Fahrzeug H-fähig wäre, die aber ein "normales" Kennzeichen haben> Beispielsweise, weil der Wagen wenig Hubraum hat> Oder ohnehin nur im Sommer gefahren wird> Oder noch ein längst ausgelaufenes Kennzeichen eines längst gemeindereformierten Landkreises trägt, von dem man sich nicht trennen mag> Wieso hängt die Zonenbefahrungserlaubnis offenbar vom Nummernschild und nicht vom Auto ab>
Warum darf man auf drei Rädern völlig legal und in allen Zonen stinken, bis die Vögel tot vom Himmel fallen und auf vier Rädern muß man u.U. sogar mit G-KAT an der Demarkationslinie traurigen Blickes umdrehen>

Fragen über Fragen ...