Als Antwort auf:
Re: "Umweltzonen"-Fahrverbote - Pressemitteilung des Umweltministeriums von gest von Wolfgang am 09. Mai 2007 16:53:36:
Pressemitteilung der Bundesregierung von heute siehe Link.
Das Neueste: Nun sind angeblich die Länder für Ausnahmen zuständig. Und clamheimlich ist der Einführungtermin der Umweltzone in München wieder auf den 1.10.07 vorgerückt (vgl. auch
www.muenchen.de).
Ich bekomme Würgereiz.
>Nicht zu fassen.
>Da wird ein Schwachsinn durch einen anderen Schwachsinn berichtigt und es bleibt Schwachsinn.
>Gegen jede Sachkunde und gegen jede Logik werden Gesetze verfaßt, ansatzweise der Unsinn darin erkannt und munter verschlimmbessert - und der Steuerzahler muß den ganzen Unsinn erst bezahlen und dann ausbaden.
>Und das Mäntelchen der lokalen Entscheidungskompetenz wird dann schnell drübergedeckt zur weiteren Vetuschung.
>Nicht zu fassen - ach, sagte ich ja schon....
>Wolfgang
>>Pressemitteilung vom 08.05.2007 | 15:56
>>Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
>>Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt Kennzeichnungsverordnung wird überarbeitet
>>Berlin, 08. Mai 2007 - Das Bundesumweltministerium wird die derzeit für die Nachrüstung von Nutz-fahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem ge-regelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO / US Norm) ausgerüstet sind.
>>Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er greift damit den Wunsch der Bundesländer auf, die seit dem 1. März geltende Kennzeichnungsverordnung in diesem einen Punkt zu überarbeiten. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Bundesumweltminister nicht, Weitere Ausnahmeregelungen - etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern - sind nicht nötig. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich, so Gabriel.
>>Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Städten ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie die Feinstaubbelastungen wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung. Ich bin froh, dass die Hängepartie vorbei ist, so der Minister. Die neue Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
>>Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen.
>>
>>Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
>>
>>***
>>Kleine Anmerkung:
>>In die Kennzeichnungsverordnung aufgenommen werden sollen lt. Minister Gabriel ausschließlich G-KAT-Fahrzeuge, die vor Euro1-Einführung nach US-Norm zugelassen worden sind. Fahrzeuge, die Euro1-schadstoffarm umgerüstet worden sind und die Schlüselnummer 77 bekommen haben (z.B. mit dem GAT-Nachrüstkatalysator umgerüstete 02) wären dann immer noch von der Plakettenvergabe ausgeschlossen.
>>Die Ansicht von BMU Gabriel, die Gemeinden könnten "an Stelle von einzelnen Verwaltungsakten auch Allgemeinverfügungen erlassen" wird leider auf kommunaler Ebene anders gesehen - das Umweltamt München (Hr. Wegkrampf) hat bereits seine Ansicht kundgetan, Allgemeinverfügungen seien rechtlich unzulässig ... Man könnte die Wände hochklettern und oben sitzen bleiben.
Neuer Unfug...