» Den Anforderungskatalog kann man bestimmt irgendwo herunterladen.
»
» Gruß Thomas
Si .. und der sagt, dass der Motor ok geht
Anforderungskatalog für die Begutachtung
von OldtimernKapitel III: MOTOR UND ANTRIEB
Motor
Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der
Doppelnockenwellenmotor
der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen
Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),
nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).
- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte
Motorenbestückung
zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.
Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu
begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher
Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder
mindestens
20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-
Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.
Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten
Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.
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Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile
bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.
Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen
Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-
Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten
abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.
Getriebe
Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn
in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom
Fahrzeughersteller angeboten wurden.
Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik Motor.